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Das gildet nicht ...
Nachtflugverbot: Im Mai war nur dreimal Ruhe
Zahlreiche Ausnahmegenehmigungen des hessischen Verkehrsministeriums hebeln das Nachtflugverbot am Flughafen aus. Allein im Monat Mai ließ es laut Spiegel 201 Starts und Landungen zwischen 23 und 5 Uhr zu.
In einigen Nächten, etwa am 11. Mai, habe das Ministerium mehr als 50 Ausnahmegenehmigungen erteilt, berichtet das Magazin. Der Flugplan habe wegen schlechter Wetter- und Windbedingungen nicht in der regulären Zeit abgearbeitet werden können, lautete meist die Begründung. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die hessische Landesregierung im April verpflichtet, die Anwohner am Frankfurter Flughafen von 23 bis 5 Uhr vor Fluglärm zu schützen. Vollständig eingehalten wurde das Nachtflugverbot im Mai an nur drei Tagen.
10. Juni 2012, 21.54 Uhr
red
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