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Bundesverwaltungsgericht

Nachtflug-Entscheidung erst im März

In der Nacht zum Sonntag werden die letzten Nachtflüge am Frankfurter Flughafen stattfinden. Zumindest bis März, denn dann fällt das Bundesverwaltungsgericht die endgültige Entscheidung.
Die endgültige Entscheidung zur Nachtflug-Streit am Frankfurter Flughafen lässt noch einige Monate auf sich warten: Erst am 13. März 2012 wird das Bundesverfassungsgericht mündlich über das Nachtflugverbot am größten deutschen Flughafen verhandeln. as teilte das Gericht in Leipzig am Mittwoch mit. Offen ist aber, ob eine Entscheidung noch am selben Tag gefällt wird. Die Verhandlung könne am folgenden Tag fortgesetzt werden, falls dies notwendig sei, teilte das Gericht mit.

Fest stehe aber, dass am Ende der Verhandlung ein Verkündungstermin bekanntgegeben werde. Bis zu dieser Entscheidung gilt das vorläufige Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr, das zuletzt vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel verhängt wurde. Das Gericht hatte die vorgeschriebenen durchschnittlichen 17 Nachtflüge verworfen und trug dem Land Hessen auf, „über die Zulassung von durchschnittlich 150 planmäßigen Flügen je Nacht neu zu entscheiden.“

Der Regelungsbedarf entstand durch die neue Landebahn des Airports, die am 21 Oktober in Betrieb genommen wurde. Ursprünglich hatte die hessische Landesregierung den Anwohnern ein striktes Nachtflugverbot versprochen. Auf Drängen der Lufthansa Cargo, die als die Frachtsparte der Lufthansa stets argumentiert hatte, sie könne auf Nachtflüge an ihrem Heimatstandort nicht verzichten, wollte die Regierung dann allerdings doch insgesamt 17 Starts und Landungen in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens genehmigen.

Gegen diese Pläne hatten Anwohner aus Offenbach und Rüsselsheim Klage eingereicht, um doch ein komplettes Nachtflugverbot durchsetzen, woraufhin vom Hessische Verwaltungsgerichtshof ein vorläufiges Verbot aller Nachtflüge bis zur Gerichtsentscheidung im März 2012 angeordnet wurde.
 
26. Oktober 2011, 18.04 Uhr
ch/tig
 
 
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