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Bundesverwaltungsgericht

Das Leipziger Fluglärmurteil ist da

Auch in Zukunft werden sich die Frankfurter auf einige außerplanmäßige Nachtflüge gefasst machen müssen. So lässt sich das Urteil des Bundesverwaltungsgericht jedenfalls interpretieren.
Die Fraport AG sieht sich bestätigt, die FDP jubelt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts habe klar zum Ausdruck gebracht, dass 133 Flüge in den Nachtrandstunden von 5 bis 6 Uhr und von 22 bis 23 Uhr zulässig sind. „Die Nachtradnstunden sind für die Wirtschaft von höchster Bedeutung, was nun auch klar bestätigt wurde“, heißt es vonseiten des Flughafenbetreibers. Stefan Müller, der Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag meint, das Urteil sei eine Bestätigung des ehemaligen Verkehrsministers Dieter Posch (FDP), der Ende Mai den Planfeststellungsbeschluss dahingehend veränderte, dass seither keine Flüge mehr zwischen 23 und 5 Uhr starten und landen – außer in Ausnahmefällen. Dass solche Ausnahmefälle in den vergangenen Monaten immer wieder zur Verärgerung der Anwohner gestattet wurden, wird wohl auch in Zukunft für Zündstoff sorgen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass die Nachtflugbewegungen "annähernd bei Null" liegen müssten. Ein absolutes Verbot wird es also in Zukunft nicht geben.


Umstritten bleiben auch die Randstunden, da die Richter in Leipzig klarmachten, dass der Fluglärm in diesen langsam anschwellen solle. Die 133 genehmigten Flüge dürften demnach nicht von jetzt auf gleich am laufenden Band starten. Tun sie derzeit aber, kritisierten Fluglärmgegner. Häme für die Koalition im hessischen Landtag gab es indes von Seiten der Landes-SPD, die auf die 17 Nachtflüge verweist, die die Union dem Flughafenbetreiber im Planfeststellungsverfahren zunächst noch zugestanden hatte. Die Nachbesserung von Dieter Posch zeigten die unklare Linie der schwarz-gelben Koalition im Landtag. Janine Wissler von den Linke verkündete derweil, ihre Partei werde weiter für ein erweitertes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr eintreten.
 
17. August 2012, 12.24 Uhr
red
 
 
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