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Blockupy-Urteil des Frankfurter Verwaltunsgericht

Schaden für die Versammlungsfreiheit

Werner Rätz verklagte das Land Hessen wegen des harten Polizeieinsatzes bei Blockupy. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Rätz sieht darin einen Schritt zu einem "Polizeirecht auf Unterdückung misslieber Meinungen".
Das Verwaltunsgericht Frankfurt hat mit seinem Urteil über die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes bei der Blockupydemo 2014 die Demonstrationsfreiheit in Deutschland schwer beschädigt. Es hatte lediglich das äußere Erscheinungsbild der Demonstration zum Zeitpunkt des polizeilichen Zugriffs für rechtlich bedeutsam gehalten. Ausdrücklich spiele es keine Rolle, ob die Gefahrenprognose der Polizei zutereffend gewesen sei, ebensowenig ob die Polizei das Anhalten der Demo schon im Voraus geplant habe. Auch sei es nach Meinung der Richter belanglos, dass das einzige Vergehen der Eingekesselten darin bestand, hinter Transparenten und unter Regenschirmen gestanden und dabei zum Teil Kapuzenpullover getragen zu haben.

Die Polizei hatte gegen alle Menschen im Kessel Strafbefehle beantragt, die Staatsanwaltschaft hat inzwischen die meisten Verfahren eingestellt und auch das Gericht betonte die mangelnde Schwere der angeblich strafbaren Handlungen der Eingeschlossenen. Aber dennoch führten seiner Meinung nach eben diese Handlungen dazu, dass die „öffentliche Ordnung“ schwer gestört worden sei und die Polizei eingreifen musste. Man könnte sich darauf beschränken, die offensichtliche Absurdität dieser Argumentation kopfschüttelnd zur Kenntnis zu nehmen, wenn daraus nicht dramatische Konsequenzen für zukünftige Versammlungen resultieren würden. Bleibt es bei diesem Urteil, kann die Polizei zukünftig immer dann, wenn ihr das „Gesamtbild“ nicht gefällt, ganze Demos oder Teile daraus anhalten, einkesseln, auflösen, ohne dass sie dies mit irgendeiner realen Gefahrenprognose oder tatsächlich begangenen Straftat begründen muss oder auch nur eine gerichtliche Überprüfung zu befürchten hätte. Aus dem Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf öffentliche und selbstgestaltete Meinungskundgebung wird so ein Polizeirecht auf Unterdückung misslieber Meinungen.

Werner Rätz, Jahrgang 1952, lebt in Bonn. Er gehört zum Organisationsteam der Blockupy-Proteste und will gegen das Urteil in Berufung gehen.

Der Text erscheint zeitgleich im Journal Frankfurt und online. Die Kommentarfunktion ist 14 Tage lang freigeschaltet – bis ein neuer Zwischenruf erscheint. Wir freuen uns über Ihre Meinung, auch via Twitter, Facebook oder E-Mail.
 
1. Juli 2014, 10.43 Uhr
Werner Rätz
 
 
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