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RWE zieht für Biblis vor Gericht
Der Energiekonzern RWE will gegen das Atom-Moratorium der Bundesregierung klagen. Der Einstellung des Betriebs von Biblis fehle die rechtliche Grundlage, argumentiert das Unternehmen.
RWE will am Freitag am Verwaltungsgerichtshof in Kassel eine Klage gegen die dreimonatige Einstellung des Betriebes des Atomkraftwerks Biblis einreichen. Der Konzern wolle sich auch wegen seiner Aktionäre für einen Weiterbetrieb von Biblis einsetzen.
Es heißt, der Energiekonzern argumentiere mit der fehlenden Rechtsgrundlage für das Moratorium. Die Bundesregierung hatte sich auf Paragraf 19 Absatz 3 des Atomgesetzes bezogen. Darin heißt es, der Betrieb eines AKW könne "einstweilen oder endgültig eingestellt" werden, wenn ein rechtswidriger Zustand bestehe oder sich Gefahren "für Leben, Gesundheit und Sachgüter ergeben können". Die deutschen Atomanlagen erfüllen "die geltenden Sicherheitsanforderungen", daher fehle die rechtliche Grundlage für die Betriebseinstellung, so RWE. Das kurzfristig angeordnete Moratorium der Bundesregierung war von Juristen als heikel bezeichnet worden. Es widerspreche unter anderem dem Eigentumsrecht im Grundgesetz.
In Hessen schätzen einige Politiker nach dem Anforderungskatalog der Reaktorsicherheitskommission für die Überprüfung der deutschen Reaktoren das Aus für Biblis indes schon gekommen. Jörg-Uwe Hahn (FDP) glaubt, dass Biblis die Anforderungen nicht erfüllen könne. Die Überprüfungen werden von RWE dagegen entspannt betrachtet. Der Konzern begrüße diese, hieß es im Zusammenhang mit der Klageankündigung.
Foto unter Lizenz von CC (by-sa)
Es heißt, der Energiekonzern argumentiere mit der fehlenden Rechtsgrundlage für das Moratorium. Die Bundesregierung hatte sich auf Paragraf 19 Absatz 3 des Atomgesetzes bezogen. Darin heißt es, der Betrieb eines AKW könne "einstweilen oder endgültig eingestellt" werden, wenn ein rechtswidriger Zustand bestehe oder sich Gefahren "für Leben, Gesundheit und Sachgüter ergeben können". Die deutschen Atomanlagen erfüllen "die geltenden Sicherheitsanforderungen", daher fehle die rechtliche Grundlage für die Betriebseinstellung, so RWE. Das kurzfristig angeordnete Moratorium der Bundesregierung war von Juristen als heikel bezeichnet worden. Es widerspreche unter anderem dem Eigentumsrecht im Grundgesetz.
In Hessen schätzen einige Politiker nach dem Anforderungskatalog der Reaktorsicherheitskommission für die Überprüfung der deutschen Reaktoren das Aus für Biblis indes schon gekommen. Jörg-Uwe Hahn (FDP) glaubt, dass Biblis die Anforderungen nicht erfüllen könne. Die Überprüfungen werden von RWE dagegen entspannt betrachtet. Der Konzern begrüße diese, hieß es im Zusammenhang mit der Klageankündigung.
Foto unter Lizenz von CC (by-sa)
31. März 2011, 20.14 Uhr
red
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