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Programm „Ins Freie!“
Hessen fördert Open-Air-Veranstaltungen
Mit dem Programm „Ins Freie“ will das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst neue Open-Air-Spielstätten sowie die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten unterstützen. Kulturveranstaltende können ab sofort Anträge stellen.
Seit Dienstag können Kulturveranstaltende Anträge für das Programm „Ins
Freie!“ stellen, mit dem das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst für den Sommer den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt. Das Programm ist Bestandteil des zweiten Kulturpakets mit einem Umfang von insgesamt 30 Millionen Euro. Zu diesem gehören außerdem Brückenstipendien für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, Liquiditätshilfen für Spielstätten sowie eine Unterstützung für Kulturverbände bei der Beratung zu Corona-Hilfen.
Durch die Pandemie könne man kaum Voraussagen für Veranstaltungen in Innenräumen treffen, Freilichtveranstaltungen dagegen könnten im Sommer mit hoher Wahrscheinlichkeit unter Einhaltung von Hygieneregeln stattfinden, sagte Kunst- und Kulturministerin
Angela Dorn (Bündnis 90/Die Grünen). Das Land Hessen will Veranstalterinnen und Veranstalter mit insgesamt zehn Millionen Euro unterstützen.
„Ins Freie!“ hat drei Programmlinien: Die erste richtet sich an geübte Veranstaltende mit größeren Projekten. Sie können bis zu 500 000 Euro beantragen. Die zweite Programmlinie unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstaltende mit bis zu 40 000 Euro. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern stellen. Die dritte Linie wird über das Film- und Kinobüro Hessen ausgegeben und richtet sich an Open-Air-Kinos.
Freie!“ stellen, mit dem das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst für den Sommer den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt. Das Programm ist Bestandteil des zweiten Kulturpakets mit einem Umfang von insgesamt 30 Millionen Euro. Zu diesem gehören außerdem Brückenstipendien für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, Liquiditätshilfen für Spielstätten sowie eine Unterstützung für Kulturverbände bei der Beratung zu Corona-Hilfen.
Durch die Pandemie könne man kaum Voraussagen für Veranstaltungen in Innenräumen treffen, Freilichtveranstaltungen dagegen könnten im Sommer mit hoher Wahrscheinlichkeit unter Einhaltung von Hygieneregeln stattfinden, sagte Kunst- und Kulturministerin
Angela Dorn (Bündnis 90/Die Grünen). Das Land Hessen will Veranstalterinnen und Veranstalter mit insgesamt zehn Millionen Euro unterstützen.
„Ins Freie!“ hat drei Programmlinien: Die erste richtet sich an geübte Veranstaltende mit größeren Projekten. Sie können bis zu 500 000 Euro beantragen. Die zweite Programmlinie unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstaltende mit bis zu 40 000 Euro. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern stellen. Die dritte Linie wird über das Film- und Kinobüro Hessen ausgegeben und richtet sich an Open-Air-Kinos.
6. April 2021, 16.36 Uhr
red
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