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Förderung lokale Jazzszene
Frankfurter Jazzstipendium: Bewerbungsfrist verlängert
In diesem Jahr vergibt die Stadt Frankfurt bereits zum 30. Mal das Jazzstipendium zur Förderung der lokalen Jazzszene. Das Kulturdezernat hat die Bewerbungsfrist verlängert; Musikerinnen und Musiker können noch bis zum 13. März ihre Unterlagen einreichen.
Bereits seit 1991 vergibt die Stadt Frankfurt das Jazzstipendium zur Förderung der lokalen Jazzszene. Auch in diesem Jahr können sich wieder Musikerinnen und Musiker aus Frankfurt und der Umgebung bewerben. Diesmal sogar länger als üblich, das Kulturdezernat hat die Frist verlängert und nimmt noch bis zum 13. März Bewerbungsunterlagen entgegen. Die Vergabe erfolgt voraussichtlich am 13. Mai dieses Jahres. Das Stipendium ist mit 10 000 Euro dotiert.
Auch wer das Stipendium bereits erhalten haben, kann sich unter bestimmten Umständen erneut bewerben: Musikerinnen und Musiker können das Stipendium bis zu dreimal erhalten, davon nur einmal als Solistin oder Solist. Es gibt keine Altersbegrenzung. Bewerbungen sind sowohl von Einzelpersonen wie auch von Gruppen möglich. Voraussetzung für eine Bewerbung sind eine musikalische Ausbildung oder Qualifikationen mit Schwerpunkt Jazz sowie der Nachweis einer entsprechenden Praxis. Dazu muss ein ausgefüllter Bewerbungsbogen und eine CD mit maximal drei Musikstücken vorgelegt werden.
Bewerberinnen und Bewerber sollten sich erkennbar den verschiedenen stilistischen Formen des Jazz, einschließlich experimenteller Richtungen, zuordnen lassen. Sie sollten in der Lage sein, ein Programm von mindestens dreißig Minuten live vor Publikum präsentieren zu können. Das Jazzstipendium kann für jegliche Art der künstlerischen Weiterentwicklung im Bereich Jazz, wie beispielsweise die Teilnahme an einem Workshop oder Meisterkurs beantragt werden. Eine unabhängige Jury entscheidet aus den eingesandten Beiträgen über die Vergabe des Frankfurter Jazzstipendiums.
Bewerbungsunterlagen können beim Kulturamt Frankfurt am Main, Brückenstraße 3-7, 60594 Frankfurt am Main angefordert werden. Mehr Informationen gibt es telefonisch unter der Telefonnummer 069 212 3 84 24 oder per E-Mail an arbeitsstipendium.jazz@stadt-frankfurt.de.
Auch wer das Stipendium bereits erhalten haben, kann sich unter bestimmten Umständen erneut bewerben: Musikerinnen und Musiker können das Stipendium bis zu dreimal erhalten, davon nur einmal als Solistin oder Solist. Es gibt keine Altersbegrenzung. Bewerbungen sind sowohl von Einzelpersonen wie auch von Gruppen möglich. Voraussetzung für eine Bewerbung sind eine musikalische Ausbildung oder Qualifikationen mit Schwerpunkt Jazz sowie der Nachweis einer entsprechenden Praxis. Dazu muss ein ausgefüllter Bewerbungsbogen und eine CD mit maximal drei Musikstücken vorgelegt werden.
Bewerberinnen und Bewerber sollten sich erkennbar den verschiedenen stilistischen Formen des Jazz, einschließlich experimenteller Richtungen, zuordnen lassen. Sie sollten in der Lage sein, ein Programm von mindestens dreißig Minuten live vor Publikum präsentieren zu können. Das Jazzstipendium kann für jegliche Art der künstlerischen Weiterentwicklung im Bereich Jazz, wie beispielsweise die Teilnahme an einem Workshop oder Meisterkurs beantragt werden. Eine unabhängige Jury entscheidet aus den eingesandten Beiträgen über die Vergabe des Frankfurter Jazzstipendiums.
Bewerbungsunterlagen können beim Kulturamt Frankfurt am Main, Brückenstraße 3-7, 60594 Frankfurt am Main angefordert werden. Mehr Informationen gibt es telefonisch unter der Telefonnummer 069 212 3 84 24 oder per E-Mail an arbeitsstipendium.jazz@stadt-frankfurt.de.
28. Februar 2020, 12.08 Uhr
red/ffm
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