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Festhalle Frankfurt
Konzert von Roger Waters findet doch statt
Das Konzert von Roger Waters in der Festhalle wird doch stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Montag entschieden.
Roger Waters darf doch in der Frankfurter Festhalle am 28. Mai auftreten. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Montag beschlossen. Waters hat Anfang April einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt gestellt, mit dem er gegenüber dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt seinen Anspruch auf Nutzung der Festhalle geltend gemacht hat.
Nun hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts dem Antrag überwiegend stattgegeben und entschieden, dass Land und Stadt dem Antragsteller Waters durch entsprechende Einwirkung auf die Geschäftsführer der Messe Zutritt zur Festhalle verschaffen müssen, damit Waters sein Konzert spielen kann.
Roger Waters Grundrecht auf Kunstfreiheit wird verletzt
Durch die Entziehung der Nutzung der Festhalle werde Roger Waters Grundrecht auf Kunstfreiheit verletzt, das im Grundgesetz verankert ist. So heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Das Konzert von Waters sei als Kunstwerk zu betrachten. Vor dem historischen Hintergrund der Festhalle möge die Bühnenshow zwar als besonders geschmacklos zu bewerten sein, aber eine solche Bewertung entziehe sich der verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Prüfung.
In der Gesamtschau werden keine nationalsozialistischen Gräueltaten verherrlicht
Entscheidend sei allein, dass der Auftritt des Antragstellers Waters in seiner Gesamtschau nicht den Schluss zulasse, dass er nationalsozialistische Gräueltaten verherrliche, relativiere oder sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziere. Anhaltspunkte dafür seien bei Waters jedoch nicht ersichtlich, heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgericht.
Nun hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts dem Antrag überwiegend stattgegeben und entschieden, dass Land und Stadt dem Antragsteller Waters durch entsprechende Einwirkung auf die Geschäftsführer der Messe Zutritt zur Festhalle verschaffen müssen, damit Waters sein Konzert spielen kann.
Durch die Entziehung der Nutzung der Festhalle werde Roger Waters Grundrecht auf Kunstfreiheit verletzt, das im Grundgesetz verankert ist. So heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Das Konzert von Waters sei als Kunstwerk zu betrachten. Vor dem historischen Hintergrund der Festhalle möge die Bühnenshow zwar als besonders geschmacklos zu bewerten sein, aber eine solche Bewertung entziehe sich der verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Prüfung.
Entscheidend sei allein, dass der Auftritt des Antragstellers Waters in seiner Gesamtschau nicht den Schluss zulasse, dass er nationalsozialistische Gräueltaten verherrliche, relativiere oder sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziere. Anhaltspunkte dafür seien bei Waters jedoch nicht ersichtlich, heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgericht.
24. April 2023, 14.25 Uhr
Sinem Koyuncu
Sinem Koyuncu
Jahrgang 1996, Studium der Politikwissenschaft an der Goethe-Universität, seit Oktober 2021 beim Journal Frankfurt. Mehr von Sinem
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