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Kein Shopping am Wochenende
Verkaufsoffener Sonntag in letzter Sekunde abgesagt
Der verkaufsoffene Sonntag anlässlich der Buchmesse wurde erneut in letzter Sekunde abgesagt. Nachdem der erste Eilantrag abgelehnt wurde, hat die „Allianz für den freien Sonntag“ Einspruch gegen diese Entscheidung eingelegt.
Sie können nicht. Das ist die Antwort auf die Frage, ob die Frankfurter Ladengeschäfte am Sonntag verkaufen dürfen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat sich nun gegen einen verkaufsoffenen Sonntag am 23. Oktober 2016 ausgesprochen. Streitpunkt war die Aufhebung des Feiertagsschutzes am Sonntag von 13-19 Uhr. Dass Geschäfte auch sonntags ihre Türen öffnen, ist gesetzlich nur viermal im Jahr erlaubt und muss an einen besonderen Anlass gebunden sein.
Im letzten Jahr durften die Geschäfte im Rahmen der Buchmesse auch sonntags öffnen, bei der diesjährigen Musikmesse im April verbot der Verwaltungsgerichtshof in Kassel allerdings die Sonderöffnung. Der Besucherstrom der Musikmesse strahle nicht auf viele Stadtteile aus, ein verkaufsoffener Sonntag im gesamten Stadtgebiet sei daher nicht angemessen, lautete die Urteilsbegründung.
"Der Einzelhandel bleibt wieder auf seinen Kosten zur Vorbereitung der Sonntagsöffnung sitzen und die Verunsicherung greift weiter um sich", sagt Matthias Gräßle, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Die Verunsicherung treffe nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Kommunen als Genehmigungsbehörden. Gewerbevereine scheuten sich, für solche Ereignisse zu werben, um nicht bei Absagen in die Pflicht genommen zu werden, und manche Händler hielten sich zurück, weil sie befürchten, dass bei kurzfristigen Absagen ihre Kunden enttäuscht vor verschlossenen Türen stehen. "Der Weg nach Hause vor den Computer, um dort im Internet zu kaufen, ist dann naheliegend. Dies erhöht den Druck auf den Einzelhandel und mindert die Attraktivität der Innenstädte."
Im letzten Jahr durften die Geschäfte im Rahmen der Buchmesse auch sonntags öffnen, bei der diesjährigen Musikmesse im April verbot der Verwaltungsgerichtshof in Kassel allerdings die Sonderöffnung. Der Besucherstrom der Musikmesse strahle nicht auf viele Stadtteile aus, ein verkaufsoffener Sonntag im gesamten Stadtgebiet sei daher nicht angemessen, lautete die Urteilsbegründung.
"Der Einzelhandel bleibt wieder auf seinen Kosten zur Vorbereitung der Sonntagsöffnung sitzen und die Verunsicherung greift weiter um sich", sagt Matthias Gräßle, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Die Verunsicherung treffe nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Kommunen als Genehmigungsbehörden. Gewerbevereine scheuten sich, für solche Ereignisse zu werben, um nicht bei Absagen in die Pflicht genommen zu werden, und manche Händler hielten sich zurück, weil sie befürchten, dass bei kurzfristigen Absagen ihre Kunden enttäuscht vor verschlossenen Türen stehen. "Der Weg nach Hause vor den Computer, um dort im Internet zu kaufen, ist dann naheliegend. Dies erhöht den Druck auf den Einzelhandel und mindert die Attraktivität der Innenstädte."
21. Oktober 2016, 14.54 Uhr
tm
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