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Abgesagtes Konzert an Karfreitag

Batschkapp-Chef verklagt Ordnungsamt Frankfurt

Der Batschkapp-Geschäftsführer verklagt das Ordnungsamt Frankfurt. Auslöser war ein abgesagtes Konzert einer Rammstein-Coverband.
Update, 16. April: Der Batschkapp-Betreiber Ralf Scheffler will nun vor Gericht ziehen, um in Zukunft Klarheit darüber zu haben, ob Veranstaltungen am Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag gestattet werden dürfen. Das berichtete die FNP. Ausgelöst wurde der Konflikt, weil ein Konzert der Rammstein-Coverband „Völkerball“ am Karfreitag nicht stattfinden konnte.

Scheffler denkt, dass die Veranstaltungen in der Batschkapp einem „überwiegenden Interesse der Kunst“ entsprächen und deshalb nicht von der Tanzverbotsregelung aus dem Hessischen Feiertagesgesetz berührt würden. Das Ordnungsamt habe wiederum darauf verwiesen, dass ein Antrag für eine solche Ausnahme nicht gestellt worden sei. „Die Klärung auf dem Rechtsweg steht dem Veranstalter frei“, betonte die Ordnungsbehörde.

Ordnungsamt verbietet Konzert an Karfreitag

Erstmeldung, 28. März: Das Osterwochenende steht an und die Frankfurter Clubs bereiten sich wie jedes Jahr auf die Einschränkungen vor, die das hessische Feiertagsgesetz vorsieht. Im Klartext: Tanzen ist tabu. Deshalb finden anderweitige Veranstaltungen statt. Das Ordnungsamt Frankfurt hat nun einem Konzert in der Batschkapp keine Genehmigung erteilt – und begründet dies mit dem hessischen Feiertagsgesetz. Das hat die Batschkapp am Mittwoch (27. März) bekannt gegeben.

Info
Besonders in Hessen gilt ein breites Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen an gesetzlichen Feiertagen. Dazu zählen laut Hessischer Gemeindeordnung neben dem Neujahrstag, dem Karfreitag, dem Ostermontag, dem 1. Mai, dem Himmelfahrtstag, dem Pfingstmontag, dem Fronleichnamstag, dem Tag der Deutschen Einheit sowie den zwei Weihnachtsfeiertagen und dem Volkstrauertag und dem Totensonntag übrigens auch alle Sonntage im Jahr.

Allerdings bezieht sich das Verbot lediglich am Karfreitag und Karsamstag auf den ganzen Tag. An den übrigen Tagen gilt es üblicherweise von 4 bis 12 Uhr, wobei es am 1. Weihnachtstag, am Oster- und am Pfingstsonntag sowie am Gründonnerstag und Heiligabend Abweichungen gibt.


Kein Konzert am Karfreitag in der Batschkapp in Frankfurt

Eigentlich sollte am Karfreitag (29. März) die Band „Völkerball“ in der „Kapp“ auftreten, die ausschließlich Lieder von Rammstein covert. Batschkapp-Chef Ralf Scheffler hält das Vorgehen des Ordnungsamtes für rechtswidrig: „Laut eigener Aussage des Ordnungsamtes (die zugegebenermaßen schon 40 Jahre zurückliegt) sind Veranstaltungen, die dem überwiegenden Interesse der Kunst und Kultur dienen, an den genannten Feiertagen nicht genehmigungspflichtig!“

Scheffler nennt einen Fall aus der Vergangenheit, bei dem der Künstler Marc Almond im damaligen Volksbildungsheim nicht auftreten durfte. Gleichzeitig gab es in der Festhalle aber ein Konzert der Band „Dire Straits“. Scheffler zitiert dazu die Aussage des Ordnungsamtes, „daß für die Veranstaltung am 20.11.1985 in der Festhalle keine Ausnahmegenehmigung erforderlich war, da diese Veranstaltung einem überwiegenden Interesse der Kunst diente“.

Scheffler: „Frankfurt erweist sich als besonders hinterwäldlerisch“

„Wieso man nun 40 Jahre später anderer Meinung ist, erschließt sich uns nicht“, ergänzt er. Auch bezweifelt er, dass das Ordnungsamt entscheiden könne, „was Kunst oder Kultur ist und was nicht“. Aufgrund der vorangeschrittenen Zeit sei eine schnelle gerichtliche Klärung nicht zu erwarten, weshalb die Band ihr Konzert nun verschoben hat auf den 12. September.

„Gemäß § 8 (1) Nr. 1 sind öffentliche Tanzveranstaltungen am Karfreitag ganztägig verboten. Im Kontext zu diesem Konzert ist von einer Tanzveranstaltung auszugehen. Andernfalls hätte der Publikumsbereich bestuhlt werden müssen. Ob es sich bei dem thematisierten Konzert um eine Veranstaltung im Interesse der Kunst handelt, kann das Ordnungsamt nicht einschätzen. Offensichtlich wurde das Konzert verlegt“, erklärte das Ordnungsamt auf Anfrage.

Scheffler kündigte an, die Sache weiterverfolgen zu wollen und eine „grundsätzliche gerichtliche Klärung für den Karfreitag 2025“ anzustreben. „Der Senat in Hamburg hat mittlerweile die strenge Ruhereglung etwas gelockert – Musik darf zwischen 2 Uhr und 5 Uhr in den Musikclubs gespielt werden. Dagegen erweist sich die Stadt Frankfurt weiterhin als besonders hinterwäldlerisch.“
 
16. April 2024, 16.45 Uhr
tig
 
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Till Geginat >>
 
 
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