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Start des 49-Euro-Tickets verzögert sich
Das Deutschlandticket wird nach aktuellen Erkenntnissen nicht im Januar 2023 starten. Grund dafür seien die begrenzten Zuschüsse von Bund und Ländern. Die Verkehrsunternehmen selbst könnten die Einnahmeverluste durch das günstige Ticket nicht aus eigenen Mitteln tragen.
Laut dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) verzögert sich das 49-Euro-Ticket. Grund dafür sei das finanzielle Risiko für die Verkehrsunternehmen, da Bund und Länder ihren Zuschuss auf je maximal 1,5 Milliarden Euro begrenzt haben und das Risiko somit auf die Unternehmen abgewälzt werde. Damit das Deutschlandticket für monatliche 49 Euro gelingt, müssten Bund und Länder die Einnahmeverluste und Zusatzkosten, die mit dem günstigen Ticket einhergehen, dauerhaft und vollständig ausgleichen, so der VDV.
Mitte Oktober hatte die Verkehrsministerkonferenz einstimmig beschlossen, dass mit der Umsetzung des Tickets eine Nachschusspflicht für die Einnahmeverluste und ab dem zweiten Jahr auch eine Dynamisierung des Ticketpreises und der Tarifausgleichsleistungen einhergehe. Beide Punkte seien laut VDV nicht im Beschluss der Ministerpräsidenten und des Kanzleramts von Anfang November enthalten. Der Finanzierungsbeitrag von Bund und Ländern sei somit nur auf drei Milliarden Euro begrenzt – alle darüber liegenden Kosten müssten die Verkehrsunternehmen somit selbst ausgleichen, so der VDV. „Einen Verlust können weder die Verkehrsunternehmen noch ihre Aufgabenträger, wie z.B. Städte und Gemeinden, aus eigenen Mitteln ausgleichen“, sagt Ingo Wortmann, Präsident des Branchenverbands VDV.
Wortmann betont zudem, dass es dabei nicht um einen Zuschuss gehe, sondern um die Erstattung realer Kosten für das Deutschlandticket. Das VDV-Präsidium habe nun einen Beschluss zur Einführung des Tickets gefasst, der sieben Punkte umfasse. Einer davon sei, dass man das Ticket so schnell wie möglich anbieten wolle und deshalb auch eine digitale Plattform schaffe, über die es verkauft werden soll. Grundvoraussetzung bleibe jedoch der vollumfängliche finanzielle Ausgleich der Mindereinnahmen und Kosten durch Bund und Länder. „Mit einer entsprechenden Vereinbarung steht und fällt die Einführung des Deutschlandtickets“, heißt es im Beschluss der VDV.
Mitte Oktober hatte die Verkehrsministerkonferenz einstimmig beschlossen, dass mit der Umsetzung des Tickets eine Nachschusspflicht für die Einnahmeverluste und ab dem zweiten Jahr auch eine Dynamisierung des Ticketpreises und der Tarifausgleichsleistungen einhergehe. Beide Punkte seien laut VDV nicht im Beschluss der Ministerpräsidenten und des Kanzleramts von Anfang November enthalten. Der Finanzierungsbeitrag von Bund und Ländern sei somit nur auf drei Milliarden Euro begrenzt – alle darüber liegenden Kosten müssten die Verkehrsunternehmen somit selbst ausgleichen, so der VDV. „Einen Verlust können weder die Verkehrsunternehmen noch ihre Aufgabenträger, wie z.B. Städte und Gemeinden, aus eigenen Mitteln ausgleichen“, sagt Ingo Wortmann, Präsident des Branchenverbands VDV.
Wortmann betont zudem, dass es dabei nicht um einen Zuschuss gehe, sondern um die Erstattung realer Kosten für das Deutschlandticket. Das VDV-Präsidium habe nun einen Beschluss zur Einführung des Tickets gefasst, der sieben Punkte umfasse. Einer davon sei, dass man das Ticket so schnell wie möglich anbieten wolle und deshalb auch eine digitale Plattform schaffe, über die es verkauft werden soll. Grundvoraussetzung bleibe jedoch der vollumfängliche finanzielle Ausgleich der Mindereinnahmen und Kosten durch Bund und Länder. „Mit einer entsprechenden Vereinbarung steht und fällt die Einführung des Deutschlandtickets“, heißt es im Beschluss der VDV.
10. November 2022, 12.51 Uhr
sfk
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