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Neues Stadtquartier
Baubeginn am Rebstockgelände
Auf den Flächen am Frankfurter Rebstockgelände sollen in den kommenden Jahren knapp tausend neue Wohnungen entstehen – rund 30 Prozent davon im geförderten Wohnbau. Kritik an dem Projekt kommt unter anderem von den Linken.
Lange Zeit lag das Areal zwischen der Autobahn 648 und der Leonardo-da-Vinci-Allee am Frankfurter Rebstockgelände brach. Doch in den kommenden Jahren soll dort ein gemischt genutztes Quartier entstehen – inklusive 950 Wohnungen, einer Kita und einer Schule. Mit dem ersten von drei Bauabschnitten wurde nun begonnen.
Ursprünglich als Bürogebiet ausgewiesen, hatte das Stadtparlament erst kurz vor der Kommunalwahl den geänderten Bebauungsplan für die 9,5 Hektar große Fläche beschlossen. Als Gründe dafür nannte Planungsdezernent Mike Josef (SPD) das zu geringe Interesse und den drängenden Wohnraummangel in Frankfurt. Geplant sind nun Wohnungen sowie eine Schule; im mittleren Bereich soll ein Quartiersplatz entstehen, der laut Stadt zum Mittelpunkt des Viertels werden soll. Er wird flankiert von zwei weiteren großen Wohnblocks sowie Einzelhandels- und Gastronomie-Flächen.
Bauherren sind neben der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Frankfurt Holding, die für einen Großteil der Wohnungen verantwortlich zeichnet, auch die Sapphire Immobilien Investment GmbH sowie die LBBW Immobilien GmbH. Letztere plant im mittleren Bereich rund 400 Miet- und Eigentumswohnungen. Bei 30 Prozent der entstehenden Gesamtwohnfläche wird es sich um geförderten Wohnungsbau handeln – je zur Hälfte Wohnungen des ersten sowie des zweiten Förderwegs.
Kritik dazu kam unter anderem vonseiten der Linken. Eyup Yilmaz, wohnungspolitischer Sprecher der Linken, wies auf „den geringen Anteil an Sozialwohnungen von lediglich 15 Prozent“ hin und sprach von einem „altbekannten Muster“ der Stadt, bei dem mehrheitlich im hochpreisigen Segment gebaut würde. „Wie kann es sein, dass eine Gesellschaft, die zu 100 Prozent in städtischem Eigentum ist, gemeinsam mit Investoren entwickelt, die wie die LBBW laut Satzung keine geförderten Wohnungen errichten dürfen?“ In diesem Fall setze die ABG „nur das Nötigste“ um. Yilmaz fordert den Magistrat nun auf, dafür zu sorgen, dass die ABG ausschließlich Sozial- und bezahlbare Wohnungen baut. „Außerdem darf Wohnungsunternehmen, die keinen geförderten Wohnraum schaffen, kein öffentlicher Grund und Boden zur Verfügung gestellt werden.“
Ursprünglich als Bürogebiet ausgewiesen, hatte das Stadtparlament erst kurz vor der Kommunalwahl den geänderten Bebauungsplan für die 9,5 Hektar große Fläche beschlossen. Als Gründe dafür nannte Planungsdezernent Mike Josef (SPD) das zu geringe Interesse und den drängenden Wohnraummangel in Frankfurt. Geplant sind nun Wohnungen sowie eine Schule; im mittleren Bereich soll ein Quartiersplatz entstehen, der laut Stadt zum Mittelpunkt des Viertels werden soll. Er wird flankiert von zwei weiteren großen Wohnblocks sowie Einzelhandels- und Gastronomie-Flächen.
Bauherren sind neben der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Frankfurt Holding, die für einen Großteil der Wohnungen verantwortlich zeichnet, auch die Sapphire Immobilien Investment GmbH sowie die LBBW Immobilien GmbH. Letztere plant im mittleren Bereich rund 400 Miet- und Eigentumswohnungen. Bei 30 Prozent der entstehenden Gesamtwohnfläche wird es sich um geförderten Wohnungsbau handeln – je zur Hälfte Wohnungen des ersten sowie des zweiten Förderwegs.
Kritik dazu kam unter anderem vonseiten der Linken. Eyup Yilmaz, wohnungspolitischer Sprecher der Linken, wies auf „den geringen Anteil an Sozialwohnungen von lediglich 15 Prozent“ hin und sprach von einem „altbekannten Muster“ der Stadt, bei dem mehrheitlich im hochpreisigen Segment gebaut würde. „Wie kann es sein, dass eine Gesellschaft, die zu 100 Prozent in städtischem Eigentum ist, gemeinsam mit Investoren entwickelt, die wie die LBBW laut Satzung keine geförderten Wohnungen errichten dürfen?“ In diesem Fall setze die ABG „nur das Nötigste“ um. Yilmaz fordert den Magistrat nun auf, dafür zu sorgen, dass die ABG ausschließlich Sozial- und bezahlbare Wohnungen baut. „Außerdem darf Wohnungsunternehmen, die keinen geförderten Wohnraum schaffen, kein öffentlicher Grund und Boden zur Verfügung gestellt werden.“
14. Dezember 2021, 12.39 Uhr
sie
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