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Neue EU-Vorgabe
Deutschlandticket: Kein Ausweichen auf ICE mehr in Sonderfällen
Ab dem 15. August dürfen Deutschlandticket-Nutzer nicht mehr auf den ICE ausweichen. Grund dafür ist eine neue EU-Vorgabe. Bisher hatten Reisende diese Möglichkeit in bestimmten Sonderfällen.
Ab Dienstag dürfen Deutschlandticket-Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr auf den ICE ausweichen. Bisher hatten Reisende mit dem Deutschlandticket die Möglichkeit, auf eine Fahrt mit dem IC oder ICE auszuweichen, sofern ihr Zug eine Verspätung von mindestens 20 Minuten hat. Dennoch musste man sich dafür ein zusätzliches Ticket kaufen, doch die Kosten dafür hat das Bahnunternehmen zurückerstattet.
Deutschlandticket: EU-Vorgabe schafft Sonderregelung ab
Grund für die Abschaffung dieser Sonderregelung ist eine EU-Vorgabe, die auch in Deutschland umgesetzt wurde. Nach dieser Regelung fällt das Deutschlandticket nämlich unter die Kategorie „Fahrkarten mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“. Dazu gehören etwa auch das Länder- oder Schönes-Wochenende-Ticket. Besitzerinnen und Besitzer eines solchen Tickets haben demnach kein Recht auf eine „kostenlose“ Alternative. Auch bei kombinierten Reisen wird diese Neuregelung in Kraft treten. Wer somit mit einem Deutschlandticket einen Fernzug verpasst, weil ein Regionalzug Verspätung hat, wird keine Entschädigung bekommen.
Deutsche Bahn: Keine Umstiege mehr in ICE oder IC bei Personen im Gleis mit Deutschlandticket
In zwei Fällen wird dennoch weiterhin eine Ausnahme gemacht. So gibt es weiterhin eine Erstattung, wenn die Reisenden wegen eines Ausfalls das Ziel nicht vor Mitternacht oder zwischen 0 und 5 Uhr morgens mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten erreichen. In diesem Fällen darf man weiterhin auf einen ICE oder IC umsteigen. Fälle, die von einer Entschädigung ab Dienstag nicht mehr gedeckt werden, sind etwa Kabeldiebstähle, Personen im Gleis oder Notfälle im Zug.
Info
Bei dem Deutschlandticket handelt es sich um ein von Bund und Ländern bezuschusstes Ticket, das deutschlandweit im ÖPNV gilt. Als Papierfahrschein ist es nicht erhältlich, lediglich als digitales eTicket. Es kostet 49 Euro pro Monat und ist nur im Abo verfügbar, das monatlich gekündigt werden kann. Zudem gilt es nur für die Monate, für die es gekauft wird. Wenn man es etwa am 12. Mai kauft, gilt es nur bis Ende Mai. Darüber hinaus ist es ein persönliches Ticket und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Bei der Fahrkartenkontrolle sollte daher ein Personalausweis vorgezeigt werden. Die Zahl der verfügbaren Deutschlandtickets ist nicht limitiert.
Grund für die Abschaffung dieser Sonderregelung ist eine EU-Vorgabe, die auch in Deutschland umgesetzt wurde. Nach dieser Regelung fällt das Deutschlandticket nämlich unter die Kategorie „Fahrkarten mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“. Dazu gehören etwa auch das Länder- oder Schönes-Wochenende-Ticket. Besitzerinnen und Besitzer eines solchen Tickets haben demnach kein Recht auf eine „kostenlose“ Alternative. Auch bei kombinierten Reisen wird diese Neuregelung in Kraft treten. Wer somit mit einem Deutschlandticket einen Fernzug verpasst, weil ein Regionalzug Verspätung hat, wird keine Entschädigung bekommen.
In zwei Fällen wird dennoch weiterhin eine Ausnahme gemacht. So gibt es weiterhin eine Erstattung, wenn die Reisenden wegen eines Ausfalls das Ziel nicht vor Mitternacht oder zwischen 0 und 5 Uhr morgens mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten erreichen. In diesem Fällen darf man weiterhin auf einen ICE oder IC umsteigen. Fälle, die von einer Entschädigung ab Dienstag nicht mehr gedeckt werden, sind etwa Kabeldiebstähle, Personen im Gleis oder Notfälle im Zug.
Bei dem Deutschlandticket handelt es sich um ein von Bund und Ländern bezuschusstes Ticket, das deutschlandweit im ÖPNV gilt. Als Papierfahrschein ist es nicht erhältlich, lediglich als digitales eTicket. Es kostet 49 Euro pro Monat und ist nur im Abo verfügbar, das monatlich gekündigt werden kann. Zudem gilt es nur für die Monate, für die es gekauft wird. Wenn man es etwa am 12. Mai kauft, gilt es nur bis Ende Mai. Darüber hinaus ist es ein persönliches Ticket und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Bei der Fahrkartenkontrolle sollte daher ein Personalausweis vorgezeigt werden. Die Zahl der verfügbaren Deutschlandtickets ist nicht limitiert.
14. August 2023, 11.21 Uhr
Sinem Koyuncu
Sinem Koyuncu
Jahrgang 1996, Studium der Politikwissenschaft an der Goethe-Universität, seit Oktober 2021 beim Journal Frankfurt. Mehr von Sinem
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