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Nach Anpassung des Landesgesetzes
Wird das Parken in Frankfurt bald teurer?
Das Parken in Frankfurt könnte bald teurer werden. Grund dafür ist die Anpassung eines hessischen Landesgesetzes. Insbesondere Halter:innen von SUVs müssten dann deutlich mehr bezahlen. Zudem sollen Anwohnerparkausweise in der ganzen Stadt eingeführt werden.
Die Parkgebühren für Frankfurter Anwohner und Anwohnerinnen könnten sich bald erhöhen. Insbesondere Menschen, die schwere Autos wie SUVs fahren, dürften dann deutlich mehr für Anwohnerparkausweise zahlen müssen. Grund dafür ist die Anpassung eines hessischen Landesgesetztes: Nach einem Vorschlag des hessischen Verkehrsministeriums ist noch in diesem Jahr geplant, den Paragrafen 16 der hessischen Delegationsverordnung zu ergänzen. Dieser ermöglicht es Kommunen, die Höhe der Gebühren für Anwohnerparkausweise selbst festzulegen.
Die Frankfurter Rundschau berichtete am Montag, Frankfurt werde sich zukünftig ein Vorbild an der baden-württembergischen Stadt Tübingen nehmen. Dort kostet das Anwohnerparken ab 2022 im Regelfall 120 Euro jährlich anstatt wie bisher 30 Euro. Geringverdienende erhalten eine Ermäßigung von 50 Prozent. Halter:innen mit besonders schweren Autos ab 1,8 Tonnen Gewicht sollen dann das Sechsfache – also 180 Euro im Jahr – bezahlen. Bei Elektrofahrzeugen gilt das ab einem Gewicht von zwei Tonnen. Zuvor hatte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen) in einer Beschlussvorlage, über die der Ausschuss zur Fortschreibung des Klimaschutzprogramms Ende Juli beraten hat, sogar eine jährliche Gebühr von 360 Euro für Parkausweise für SUVs gefordert.
Derzeit zahlen Frankfurter:innen für einen Anwohnerparkausweis 50 Euro – für zwei Jahre. „Wir warten derzeit die Anpassung des Landesgesetzes ab“, betont Wolfgang Siefert (Bündnis 90/Die Grünen), Referent im Mobilitätsdezernat von Stefan Majer (Bündnis 90/Die Grünen) gegenüber dem JOURNAL FRANKFURT. Darüber hinaus seien noch keine weiteren Überlegungen innerhalb der Koalition darüber angestellt worden. „Das Thema Parkraumbewirtschaftung wird die Stadtregierung im Rahmen des Koalitionsvertrags künftig beschäftigen“, sagt Siefert.
Aus dem Vertrag geht hervor, dass das Einführen einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung mit einer Anwohner:innenregelung „schnellstmöglich“ geplant sei. „Kostenloses Parken wird es mittelfristig nur an Mobilitätsstationen (zum Beispiel Park-and-Ride-Anlagen) am Stadtrand geben, um das Pendeln mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu vereinfachen“, heißt es dort. Darüber hinaus wolle man den Autoverkehr besser steuern und an seinen Kosten beteiligen. Mögliche Einnahmen davon würden zweckgebunden für den Ausbau des ÖPNV, der Radverkehrsinfrastruktur und für günstigere Preise für Bus und Bahn verwendet.
Das bedeutet, dass in den Stadtteilen, in denen das Parken auf öffentlichen Straßen bisher umsonst gewesen ist, künftig Anwohnerparkausweise nötig sind und für nicht in Frankfurt Wohnhafte Parkgebühren erhoben werden. Frank Nagel, verkehrspolitischer Sprecher der Frankfurter CDU, kritisiert diese Form der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung: „Der Parkdruck ist nicht in allen Stadtteilen gleich groß. Daher stellen wir infrage, ob wirklich überall Anwohnerparkausweise eingeführt werden müssen.“
Darüber hinaus mache das Tübinger Modell – also die Parkkosten anhand der Schwere der Autos zu berechnen – für Nagel keinen Sinn. Bei jedem Auto die Schwere zu kontrollieren, würde Nagel zufolge „einen exorbitanten Verwaltungsaufwand“ bedeuten. Zudem sollte viel eher der CO2-Ausstoß eines Kraftfahrzeugs eine entscheidende Rolle spielen. „Uns geht es um die Einhaltung des Luftreinhalteplans, der grundsätzlich eine gute Lösung ist“, so Nagel. Man solle sich jedoch eher darauf konzentrieren, Pendlerinnen und Pendler dazu zu motivieren, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, anstatt Anwohner:innen mit Mehrkosten zu belasten.
Die Frankfurter Rundschau berichtete am Montag, Frankfurt werde sich zukünftig ein Vorbild an der baden-württembergischen Stadt Tübingen nehmen. Dort kostet das Anwohnerparken ab 2022 im Regelfall 120 Euro jährlich anstatt wie bisher 30 Euro. Geringverdienende erhalten eine Ermäßigung von 50 Prozent. Halter:innen mit besonders schweren Autos ab 1,8 Tonnen Gewicht sollen dann das Sechsfache – also 180 Euro im Jahr – bezahlen. Bei Elektrofahrzeugen gilt das ab einem Gewicht von zwei Tonnen. Zuvor hatte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen) in einer Beschlussvorlage, über die der Ausschuss zur Fortschreibung des Klimaschutzprogramms Ende Juli beraten hat, sogar eine jährliche Gebühr von 360 Euro für Parkausweise für SUVs gefordert.
Derzeit zahlen Frankfurter:innen für einen Anwohnerparkausweis 50 Euro – für zwei Jahre. „Wir warten derzeit die Anpassung des Landesgesetzes ab“, betont Wolfgang Siefert (Bündnis 90/Die Grünen), Referent im Mobilitätsdezernat von Stefan Majer (Bündnis 90/Die Grünen) gegenüber dem JOURNAL FRANKFURT. Darüber hinaus seien noch keine weiteren Überlegungen innerhalb der Koalition darüber angestellt worden. „Das Thema Parkraumbewirtschaftung wird die Stadtregierung im Rahmen des Koalitionsvertrags künftig beschäftigen“, sagt Siefert.
Aus dem Vertrag geht hervor, dass das Einführen einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung mit einer Anwohner:innenregelung „schnellstmöglich“ geplant sei. „Kostenloses Parken wird es mittelfristig nur an Mobilitätsstationen (zum Beispiel Park-and-Ride-Anlagen) am Stadtrand geben, um das Pendeln mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu vereinfachen“, heißt es dort. Darüber hinaus wolle man den Autoverkehr besser steuern und an seinen Kosten beteiligen. Mögliche Einnahmen davon würden zweckgebunden für den Ausbau des ÖPNV, der Radverkehrsinfrastruktur und für günstigere Preise für Bus und Bahn verwendet.
Das bedeutet, dass in den Stadtteilen, in denen das Parken auf öffentlichen Straßen bisher umsonst gewesen ist, künftig Anwohnerparkausweise nötig sind und für nicht in Frankfurt Wohnhafte Parkgebühren erhoben werden. Frank Nagel, verkehrspolitischer Sprecher der Frankfurter CDU, kritisiert diese Form der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung: „Der Parkdruck ist nicht in allen Stadtteilen gleich groß. Daher stellen wir infrage, ob wirklich überall Anwohnerparkausweise eingeführt werden müssen.“
Darüber hinaus mache das Tübinger Modell – also die Parkkosten anhand der Schwere der Autos zu berechnen – für Nagel keinen Sinn. Bei jedem Auto die Schwere zu kontrollieren, würde Nagel zufolge „einen exorbitanten Verwaltungsaufwand“ bedeuten. Zudem sollte viel eher der CO2-Ausstoß eines Kraftfahrzeugs eine entscheidende Rolle spielen. „Uns geht es um die Einhaltung des Luftreinhalteplans, der grundsätzlich eine gute Lösung ist“, so Nagel. Man solle sich jedoch eher darauf konzentrieren, Pendlerinnen und Pendler dazu zu motivieren, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, anstatt Anwohner:innen mit Mehrkosten zu belasten.
5. Oktober 2021, 13.28 Uhr
Margaux Adam
Margaux Adam
Jahrgang 1991, Studium der Literaturwissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, seit Februar 2020 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Margaux
Adam >>
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