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Landgericht Frankfurt fällt Urteil
Uber-App ist wettbewerbswidrig
Uber darf über seine App keine Mietwagen mehr vermitteln. Das geht aus einem am heutigen Donnerstag gesprochenen Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor. Das Gericht habe mehrere Wettebewerbsverstöße festgestellt. Geklagt hatte ein Zusammenschluss von Taxizentralen.
Das Landgericht Frankfurt hat heute ein Urteil über den Fahrdienstwagenvermittler Uber gesprochen. Demnach darf Uber über seine App keine Mietwagen mehr vermitteln. Das Gericht urteilte, dass die Vermittlung von Fahrten an Mietwagenunternehmen durch die Uber-App wettbewerbswidrig sei. In dem Geschäftsmodell von Uber erkannte das Gericht verschiedene Wettbewerbsverstöße. Zum einen fehle Uber eine eigene Mietwagenkonzession, die für die Übermittlung von Fahrten an Mietwagenfahrer in diesem Fall notwendig sei.
Denn Uber ist laut dem Urteil als „Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetz“ anzusehen, der über eine entsprechende Konzession verfügen müsse. Zur Feststellung der Unternehmereigenschaft sei die Wahrnehmung der Fahrgäste entscheidend. Da Uber Aufträge annehme, über Fahrer bestimme und die Preise festlege, sei er mehr als nur Vermittler. Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland, hatte die Klage der Taxivereinigung mit eben diesem Argument erklärt: „Uber bricht jeden Tag deutsche Gesetze, um sich einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen. Tatsächlich hat Uber in Deutschland nicht einmal eine Genehmigung zur Personenbeförderung.“ Dies umgehe das Unternehmen, indem es behaupte, nur als Vermittler und technischer Dienstleister tätig zu sein.
Rechtsverstöße bei Beobachtungsfahrten der Taxivereinigung festgestellt
Zwei konkrete Verstöße sind durch Testfahrten der Taxivereinigung offenbart worden. Mitte dieses Jahres hatten Taxifahrer auf mehreren Beobachtungsfahrten auf Rechtsverstöße des Konkurrenten Uber aufmerksam gemacht. „Uber verstößt weiterhin täglich gegen das deutsche Gesetz und baut darauf sein Geschäftsmodell auf“, hatte die Taxi-Vereinigung kritisiert. Nun urteilte auch das Gericht, dass Uber gegen die Verpflichtung verstoßen habe, nur Beförderungsaufträge auszuführen, die vorher am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingegangen sind. Die klagende Taxivereinigung hatte durch zwei Testfahrten nachgewiesen, dass Fahrer von Mietwagen über die Uber-App Aufträge angenommen hatten, ohne zuvor die Beförderungsanfrage auf dem Unternehmer-Smartphone zu beantworten.
Der Appell von Uber an seine Mietwagenunternehmen, die gesetzlichen Regeln einzuhalten, genüge laut Gericht nicht – Uber hätte dies stärker kontrollieren sollen. Des Weiteren wurden Verstöße gegen die Rückkehrpflicht festgestellt, die besagt, dass ein Mietwagenfahrer nach der Fahrt unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren muss, sofern er zwischenzeitlich keinen neuen Beförderungsauftrag erhalten hat. Die Taxivereinigung hatte belegt, dass ein Fahrer vor dem Beförderungsauftrag mittels Uber-App eine längere Zeit in der Nähe des Frankfurter Flughafens gewartet hatte.
Das Urteil des Landgerichts gilt ab sofort, eine Umstellungsfrist wird nicht gewährt. Uber kann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt in Berufung gehen. Bereits 2015 hatte das Landgericht den Dienst Uber Pop verboten, der Fahrten an Privatpersonen vermittelte.
Denn Uber ist laut dem Urteil als „Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetz“ anzusehen, der über eine entsprechende Konzession verfügen müsse. Zur Feststellung der Unternehmereigenschaft sei die Wahrnehmung der Fahrgäste entscheidend. Da Uber Aufträge annehme, über Fahrer bestimme und die Preise festlege, sei er mehr als nur Vermittler. Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland, hatte die Klage der Taxivereinigung mit eben diesem Argument erklärt: „Uber bricht jeden Tag deutsche Gesetze, um sich einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen. Tatsächlich hat Uber in Deutschland nicht einmal eine Genehmigung zur Personenbeförderung.“ Dies umgehe das Unternehmen, indem es behaupte, nur als Vermittler und technischer Dienstleister tätig zu sein.
Rechtsverstöße bei Beobachtungsfahrten der Taxivereinigung festgestellt
Zwei konkrete Verstöße sind durch Testfahrten der Taxivereinigung offenbart worden. Mitte dieses Jahres hatten Taxifahrer auf mehreren Beobachtungsfahrten auf Rechtsverstöße des Konkurrenten Uber aufmerksam gemacht. „Uber verstößt weiterhin täglich gegen das deutsche Gesetz und baut darauf sein Geschäftsmodell auf“, hatte die Taxi-Vereinigung kritisiert. Nun urteilte auch das Gericht, dass Uber gegen die Verpflichtung verstoßen habe, nur Beförderungsaufträge auszuführen, die vorher am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingegangen sind. Die klagende Taxivereinigung hatte durch zwei Testfahrten nachgewiesen, dass Fahrer von Mietwagen über die Uber-App Aufträge angenommen hatten, ohne zuvor die Beförderungsanfrage auf dem Unternehmer-Smartphone zu beantworten.
Der Appell von Uber an seine Mietwagenunternehmen, die gesetzlichen Regeln einzuhalten, genüge laut Gericht nicht – Uber hätte dies stärker kontrollieren sollen. Des Weiteren wurden Verstöße gegen die Rückkehrpflicht festgestellt, die besagt, dass ein Mietwagenfahrer nach der Fahrt unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren muss, sofern er zwischenzeitlich keinen neuen Beförderungsauftrag erhalten hat. Die Taxivereinigung hatte belegt, dass ein Fahrer vor dem Beförderungsauftrag mittels Uber-App eine längere Zeit in der Nähe des Frankfurter Flughafens gewartet hatte.
Das Urteil des Landgerichts gilt ab sofort, eine Umstellungsfrist wird nicht gewährt. Uber kann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt in Berufung gehen. Bereits 2015 hatte das Landgericht den Dienst Uber Pop verboten, der Fahrten an Privatpersonen vermittelte.
19. Dezember 2019, 12.00 Uhr
Helen Schindler
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