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Messerattacke vor Nachtclub
21-Jähriger zu sechs Jahren Haft verurteilt
Nach einer lebensgefährlichen Messerattacke vor einem Nachtclub in der Innenstadt in der Silvesternacht 2019/20 wird ein 21-jähriger Mann verurteilt.
Wegen einer lebensgefährlichen Messerattacke vor einer Diskothek in der Frankfurter Innenstadt in der Silvesternacht 2019/20 wurde ein 21-Jähriger nun zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Frankfurt hat den Täter wegen zweifach versuchten Mordes, versuchten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, berichtet die dpa Hessen.
Gericht folgt der Staatsanwaltschaft Frankfurt
Einen ersten Prozess gab es bereits im Dezember 2020, bei dem der 21-Jährige zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurde. Diese Entscheidung habe der Bundesgerichtshof jedoch in der Revision wieder gekippt, so dass ein zweiter Prozess nötig wurde. Wie die dpa berichtet, entsprach das Gericht mit dem Strafmaß am Mittwoch der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte fünf Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verlangt.
Urteil nach Messerattacke: Mann bestreitet Tötungsabsucht
Dem Urteil zufolge habe der 21-Jährige in der Tatnacht zunächst einen Türsteher mit dem Messer attackiert, weil dieser ihn wegen Überfüllung nicht reinlassen wollte. Anschließend habe der Angeklagte das Messer gegen zwei weitere Männer eingesetzt. Zwar habe der Mann vor Gericht ein Geständnis abgelegt, eine Tötungsabsicht habe er jedoch bestritten.
Wegen der langen Verfahrensdauer habe man dem Täter ein Strafrabatt zugebilligt, da er bereits mehrere Jahre in Untersuchungshaft verbracht habe. Der Angeklagte hat nun laut Gericht die Möglichkeit, nach zwei Dritteln der Strafe auf Bewährung entlassen zu werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Gericht folgt der Staatsanwaltschaft Frankfurt
Einen ersten Prozess gab es bereits im Dezember 2020, bei dem der 21-Jährige zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurde. Diese Entscheidung habe der Bundesgerichtshof jedoch in der Revision wieder gekippt, so dass ein zweiter Prozess nötig wurde. Wie die dpa berichtet, entsprach das Gericht mit dem Strafmaß am Mittwoch der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte fünf Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verlangt.
Urteil nach Messerattacke: Mann bestreitet Tötungsabsucht
Dem Urteil zufolge habe der 21-Jährige in der Tatnacht zunächst einen Türsteher mit dem Messer attackiert, weil dieser ihn wegen Überfüllung nicht reinlassen wollte. Anschließend habe der Angeklagte das Messer gegen zwei weitere Männer eingesetzt. Zwar habe der Mann vor Gericht ein Geständnis abgelegt, eine Tötungsabsicht habe er jedoch bestritten.
Wegen der langen Verfahrensdauer habe man dem Täter ein Strafrabatt zugebilligt, da er bereits mehrere Jahre in Untersuchungshaft verbracht habe. Der Angeklagte hat nun laut Gericht die Möglichkeit, nach zwei Dritteln der Strafe auf Bewährung entlassen zu werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
9. März 2023, 08.00 Uhr
sfk
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3. Oktober 2024
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