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Korruptionsverdacht
Prozessbeginn gegen Oberstaatsanwalt Alexander B.
Am Freitag hat der Prozess gegen Oberstaatsanwalt Alexander B. begonnen. Er muss sich wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit in 101 Fällen, Steuerhinterziehung sowie schwerer Untreue verantworten. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft. Mit auf der Anklagebank sitzt ein Freund von B.
Am 13. Januar empfängt das Frankfurter Landgericht einen ehemaligen Verfechter des Rechts auf der Anklagebank. Oberstaatsanwalt Alexander B. hat als Ermittler gegen Korruption jahrelang hohes Ansehen in der hessischen Justiz genossen – nun muss er sich selbst vor Gericht wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit in 101 Fällen, schwerer Untreue und Steuerhinterziehung verantworten. Zum Prozessauftakt der Hauptverhandlung wurden am Freitag 260 Seiten Anklageschrift verlesen. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft.
Mit auf der Anklagebank sitzt ein Freund von Alexander B. Er muss sich wegen gewerbsmäßiger Bestechung verantworten. Über seine Firma soll der Freund des angeklagten B. Aufträge der hessischen Justiz in Höhe von 12,5 Millionen Euro erhalten haben. Dieses Unternehmen wurde, so der Vorwurf, bereits im Jahr 2005 gegründet und richtete sich gezielt auf die Erstattung von Gutachten für die Justiz. Alexander B. hatte in zahlreichen Fällen des mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs von Ärzten ermittelt und dafür externe Sachverständige mit Ermittlungsgutachten beauftragt. Diese Aufträge hat er an die beiden Unternehmen seines mitangeklagten Freundes vermittelt.
Aus dem nicht verjährten Zeitraum von 2015 bis 2020 soll B. so regelmäßig, in Summe etwa 280 000 Euro, Schmiergeld bekommen haben. Hinzu kommen weitere 66 000 Euro von einem weiteren Unternehmen. Der geschätzte Gesamtschaden für das Land Hessen soll um die zehn Millionen Euro betragen.
Nachdem die Ärzte die Geldstrafe gezahlt haben, sind die Unterlagen mit den aufgelisteten Gutachterkosten in das Archiv der Generalstaatsanwaltschaft gegangen und wurden nicht weiter geprüft. Weitere Ermittlungen wurden eingestellt, zu einem Prozess für die Ärzte kam es nicht und so hat Staat nun die Kosten dafür getragen. Für den Prozess sind bis Ende März vorerst 22 Termine angesetzt. 26 Zeuginnen und Zeugen sind geladen.
Zwei weiteren Staatsanwälten, die mit B. zusammengearbeitet haben, wird Beihilfe zur Untreue im Amt vorgeworfen. Diese wurden zwischenzeitlich suspendiert. Gegen sie sowie gegen weitere Mitarbeitende des Unternehmens wird nun ermittelt. Ihnen wird vorgeworfen, Arbeitsstunden abgerechnet zu haben, die jedoch nicht geleistet wurden.
Mit auf der Anklagebank sitzt ein Freund von Alexander B. Er muss sich wegen gewerbsmäßiger Bestechung verantworten. Über seine Firma soll der Freund des angeklagten B. Aufträge der hessischen Justiz in Höhe von 12,5 Millionen Euro erhalten haben. Dieses Unternehmen wurde, so der Vorwurf, bereits im Jahr 2005 gegründet und richtete sich gezielt auf die Erstattung von Gutachten für die Justiz. Alexander B. hatte in zahlreichen Fällen des mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs von Ärzten ermittelt und dafür externe Sachverständige mit Ermittlungsgutachten beauftragt. Diese Aufträge hat er an die beiden Unternehmen seines mitangeklagten Freundes vermittelt.
Aus dem nicht verjährten Zeitraum von 2015 bis 2020 soll B. so regelmäßig, in Summe etwa 280 000 Euro, Schmiergeld bekommen haben. Hinzu kommen weitere 66 000 Euro von einem weiteren Unternehmen. Der geschätzte Gesamtschaden für das Land Hessen soll um die zehn Millionen Euro betragen.
Nachdem die Ärzte die Geldstrafe gezahlt haben, sind die Unterlagen mit den aufgelisteten Gutachterkosten in das Archiv der Generalstaatsanwaltschaft gegangen und wurden nicht weiter geprüft. Weitere Ermittlungen wurden eingestellt, zu einem Prozess für die Ärzte kam es nicht und so hat Staat nun die Kosten dafür getragen. Für den Prozess sind bis Ende März vorerst 22 Termine angesetzt. 26 Zeuginnen und Zeugen sind geladen.
Zwei weiteren Staatsanwälten, die mit B. zusammengearbeitet haben, wird Beihilfe zur Untreue im Amt vorgeworfen. Diese wurden zwischenzeitlich suspendiert. Gegen sie sowie gegen weitere Mitarbeitende des Unternehmens wird nun ermittelt. Ihnen wird vorgeworfen, Arbeitsstunden abgerechnet zu haben, die jedoch nicht geleistet wurden.
13. Januar 2023, 17.40 Uhr
sfk
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3. Oktober 2024
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