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Fechenheimer Wald
Aktivist scheitert mit Eilantrag
Am Montag hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag eines Klimaaktivisten gegen das Betretungsverbot im Fechenheimer Wald zurückgewiesen. Der Antragsteller berief sich unter anderem auf das Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung, was das Gericht in dem Fall anzweifelte.
Das Verwaltungsgericht (VG) hat am Montag den Eilantrag eines Klimaaktivisten gegen eine Allgemeinverfügung des Forstamts Groß-Gerau abgewiesen, die ein Betretungsverbot zum Fechenheimer Wald im Rodungsgebiet beinhaltet. Der Aktivist erklärte, er bewohne ein Baumhaus im Sicherheitsbereich des betroffenen Waldstücks und bewahre dort sein Hab und Gut auf. Er müsse den Wald daher betreten dürfen. Dabei verwies er auf die Rechte der Unverletzlichkeit der Wohnung und auf Versammlung, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben sind.
Die für das Wald- und Forstrecht zuständige zehnte Kammer des VG zweifelte an der Rechtmäßigkeit des Antragsstellers, das Baumhaus bewohnen zu dürfen. Es bezog sich auf das Hessische Waldgesetz: Wenn eine Gefahr für Leib und Leben bestehe, dürfe eine Waldsperrung verfügt werden. Davon sei wegen der anstehenden Rodungsarbeiten auszugehen. Ebenso sei das Rodungsgebiet kein geeigneter Ort für eine Versammlung nach dem Grundgesetz.
Innerhalb von zwei Wochen kann Beschwerde gegen den Beschluss beim Verwaltungsgerichtshof Kassel eingereicht werden.
Die für das Wald- und Forstrecht zuständige zehnte Kammer des VG zweifelte an der Rechtmäßigkeit des Antragsstellers, das Baumhaus bewohnen zu dürfen. Es bezog sich auf das Hessische Waldgesetz: Wenn eine Gefahr für Leib und Leben bestehe, dürfe eine Waldsperrung verfügt werden. Davon sei wegen der anstehenden Rodungsarbeiten auszugehen. Ebenso sei das Rodungsgebiet kein geeigneter Ort für eine Versammlung nach dem Grundgesetz.
Innerhalb von zwei Wochen kann Beschwerde gegen den Beschluss beim Verwaltungsgerichtshof Kassel eingereicht werden.
17. Januar 2023, 11.20 Uhr
tig
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3. Oktober 2024
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