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„FOUR“ Frankfurt

Lichtverschmutzung durch Frankfurter Skyline

Die Außenbeleuchtung vom Hochhauskomplex „FOUR“ in Frankfurt sorgt für Kritik. Die „Initiative gegen Lichtverschmutzung“ warnt vor negativen Folgen für die Umwelt. Beim Planungsprozess gab es offenbar Ungereimtheiten.
Das „FOUR“ in Frankfurt ist über die Stadt hinaus bekannt als eines der größten Hochhausbauprojekte Deutschlands. Mit der Grundsteinlegung im Jahr 2021 begann der Bau der „Hochhausfamilie“, die aus insgesamt vier Türmen bestehen wird, mit einer Höhe zwischen 105 und 233 Metern. Damit umfasst der Bau unter anderem das dritthöchste Hochhaus Deutschlands. In vier Jahren ist viel passiert und das Großprojekt nimmt immer mehr Form an. Im kommenden Jahr ist die Fertigstellung des Turmquartetts mit Büro- und Wohnflächen geplant. Dank der hell leuchtenden Lichtsäulen an der Außenfassade kann der imposante Bau erst gar nicht übersehen werden – was zu Unmut führt.

„Initiative gegen Lichtverschmutzung“ hat bereits Beschwerden über das „FOUR“ erhalten

Beschwerden über das Beleuchtungssystem seien bereits bekannt, erklärt Jan Jacob Hofmann. Er vertritt die „Initiative Hessisches Netzwerk gegen Lichtverschmutzung“ und arbeitet auch für die Klimawerkstatt. Der Verein setzt sich ehrenamtlich seit vielen Jahren gegen Lichtverschmutzung in allen Regionen Hessens ein und arbeitet mit Organisationen aus allen Regionen zusammen, die die jeweiligen Vertretungen übernehmen.

„Allen Grundsätzen zum Trotz leuchtet es so stark“, sagt er und fragt sich, wie der Wohnplan aussehen soll, ohne die späteren Bewohner durch die Beleuchtung um den Schlaf zu bringen. Die Intensität des Lichts wäre zwar auch durch künstliche Verdunklungen auszugleichen. „Dadurch koppelt sich der Mensch aber komplett von der Realität und der Natur ab“, erklärt er weiter: Licht regelt die Zeit und ist hauptverantwortlich für den Tag-Nacht-Rhythmus. Hofmann zweifelt zudem an der Einhaltung des Hessischen Naturschutzgesetzes, das Abstrahlen in den Himmel sei eine „Katastrophe“.

Bauaufsicht versäumt Regelung von Lichtstärke und -farbe für „FOUR“ Frankfurt

Das Umweltamt teilt auf Anfrage mit, dass ihm bisher keine Beschwerden bekannt seien. Sowohl dem Umwelt- als auch dem Bauamt lägen derzeit keine detaillierten Informationen zum Beleuchtungskonzept des „FOUR“ vor. Allerdings sei das Konzept ohnehin nicht Bestandteil der Baugenehmigung gewesen. Grund dafür sei, dass eine solche Beleuchtung zum Zeitpunkt der Erteilung im Jahr 2019 nicht genehmigungspflichtig war. Seit der Änderung des Landesnaturschutzgesetz im Jahr 2023 ist dies nicht mehr ohne weiteres möglich.

Die Verortung der Beleuchtung wäre zwar mit der Bauaufsicht besprochen worden, ergänzt das Umweltamt. Dies gelte jedoch nicht für die Faktoren wie Lichtstärke oder Leuchtfarbe, was sonst dem üblichen Prozedere innerhalb des Planungsprozesses entspreche.

Unklarheit über das Licht vom „FOUR“ und Vereinbarkeit mit Hessischem Naturschutzgesetz

Ob die Beleuchtung von Frankfurts neustem Hochhausprojekt mit dem Hessischem Naturschutzgesetz (HeNatG) vereinbar ist, würde umfassende und über mehrere Wochen andauernde Prüfungen erfordern, erklärt das Amt weiter. Im dem Gesetz heißt es etwa, dass Beleuchtung durch künstliches Licht vermieden werden soll, inbesondere um Insekten oder nachtaktive Tiere zu schützen.

Vermeidbar sei laut Gesetz außerdem Licht, das keinen erkennbaren Beleuchtungszweck hat oder über das erforderliche Maß hinausgeht. Gleiches gelte für Licht, das über die Fläche des Gebäudes hinaus strahlt und dadurch für eine direkte Aufhellung in der Umgebung sorgt.

Das Umweltamt verweist darauf, dass, solange die Bauphase andauert, in puncto Beleuchtung noch Änderungen vorgenommen werden können. Die Architekten und Betreiber hätten eine hohe Kooperationsbereitschaft mit dem Stadtplanungsamt signalisiert. Laut dem Umweltamt wurde die Beleuchtung bereits einmal vom Betreiber selbst reduziert.
Die Betreiber des Hochhausprojekts „FOUR“ haben bisher noch nicht auf eine Anfrage reagiert.

Artensterben durch zu viel Licht – auch in Frankfurt

Was den Frankfurter Nachthimmel grell erleuchtet und beeindruckend aussieht, hat aber leider auch seine Schattenseiten. Besonders die Tierwelt aber auch Menschen leiden unter der Dauerbeleuchtung. Ein Beispiel dafür ist die rückläufige Population an Feldhamstern, die inzwischen vom Aussterben bedroht sind.

Durch sogenannte „Lichtglocken“, die meist noch weit über Städte hinweg scheinen, oder Autolichter fühlt sich der Feldhamster gestört, erklärt Chronobiologin Stefanie Monecke im Gespräch mit der dpa. Gerät die innere Uhr der Tiere aus dem Takt, beeinflusst das, ob die Tiere rechtzeitig aus dem Winterschlaf kommen und ob sie gleichzeitig paarungsbereit sind. Bereits jetzt lässt sich beobachten, dass sich die Paarungszeit der Feldhamster um mehrere Monate verschoben hat. Anstatt 20 bis 25 Jungtiere zu gebären, sind es heute meist nur noch etwa fünf Jungtiere.

Licht und die Auswirkungen auf den Menschen

In der Tierwelt gibt es tagaktive, dämmerungsaktive aber auch nachtaktive Tiere. Der Mensch gehört bekanntermaßen zu den tagaktiven Lebewesen die die Dunkelheit der Nacht zur Regeneration nutzen. Wird dieser Biorhythmus durch das Licht gestört, hat das auch Auswirkung auf die Produktion von Hormonen, allen voran Melatonin. Herrscht hier ein Mangel vor, kann das zu Schlafstörungen führen. Auch Antriebslosigkeit bis hin zu Depressionen können in Folge auftreten.

Was tun gegen Lichtverschmutzung?

Licht ist am Ende immer invasiv, erklärt Hofmann. „Der verantwortungsvolle Umgang mit Licht ist wichtig!“, sagt er. Sowohl für den Endverbraucher als auch für die Industrie sei Licht inzwischen so günstig, dass das Doppelte an Licht genutzt werde. Wer der Lichtverschmutzung entgegenwirken möchte, sollte bei sich selbst anfangen.

Als erstes wäre die Lichterkette auf dem Balkon zu verbannen, betont Hofmann. Gleiches gelte für Flutlicht an den Außenwänden. Ebenfalls empfiehlt er, unter den über 70 000 Frankfurter Straßenlaternen solche an die zuständige Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) zu melden, die beispielsweise unnötig Lichtverschmutzung verursachen. Ansonsten könnte sich bei privater Beleuchtung noch an die Verursacher selbst gewendet werden, oder alternativ an das Umweltamt.
 
4. September 2024, 11.40 Uhr
tt/dpa
 
Till Christian Taubmann
Jahrgang 1997, Studium in Kommunikationsdesign an der Hochschule Mainz, Arbeit als freier Illustrator, seit Januar 2023 beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Till Christian Taubmann >>
 
 
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