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Strafe nach unsportlichem Verhalten von Fans
Eintracht muss 80.000 Euro Strafe zahlen
Wegen unsportlichen Verhaltens einiger Anhänger wird die Frankfurter Eintracht mal wieder zur Kasse gebeten: 80.000 Euro muss der Verein nach vier Vorfällen in der letzten Saison zahlen, gab der Verein am Dienstagmittag bekannt.
Fans kann man sich bekanntlich nicht aussuchen und so kommt es, dass Eintracht Frankfurt nicht zum ersten Mal wegen des Verhaltend einiger Anhänger eine Geldstrafe zahlen muss.
Konkret geht es um vier Vorfälle aus den letzten Monaten: Beim Heimspiel gegen den FC Augsburg am 22. April sorgte ein geschmackloses Transparent im Stadion für Aufregung („Für jedes Stadionverbot… Bulle tod“). Vorstandsmitglied Axel Hellmann bezeichnete die Aktion damals als "abgrundtief beschämend". Nur wenige Tage später kam es beim DFB-Pokal-Halbfinale gegen Borussia Mönchengladbach zum verbotenen Einsatz von Pyrotechnik. Beim letzten Heimspiel der Saison gegen RB Leipzig flog ein Dartpfeil mit Plastikspitze aus dem Eintracht-Block aufs Spielfeld, beim Saisonhöhepunkt im DFB-Pokalfinale am 27. Mai in Berlin wurde erneut Pyrotechnik abgebrannt.
Das Urteil des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes, das am Dienstagnachmittag gefällt wurde: 80.000 Euro Strafe, wobei der Verein 20.000 Euro für sicherheitstechnischen, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden darf.
„Jede Geldbuße ist schmerzhaft. In der Summe aber lässt sich von einer angemessenen Strafe sprechen, die wir akzeptieren.“ kommentiert Hellmann die Entscheidung des Sportgerichts. Die Eintracht hatte dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses bereits im Vorfeld zugestimmt, das Urteil ist dadurch rechtskräftig.
Konkret geht es um vier Vorfälle aus den letzten Monaten: Beim Heimspiel gegen den FC Augsburg am 22. April sorgte ein geschmackloses Transparent im Stadion für Aufregung („Für jedes Stadionverbot… Bulle tod“). Vorstandsmitglied Axel Hellmann bezeichnete die Aktion damals als "abgrundtief beschämend". Nur wenige Tage später kam es beim DFB-Pokal-Halbfinale gegen Borussia Mönchengladbach zum verbotenen Einsatz von Pyrotechnik. Beim letzten Heimspiel der Saison gegen RB Leipzig flog ein Dartpfeil mit Plastikspitze aus dem Eintracht-Block aufs Spielfeld, beim Saisonhöhepunkt im DFB-Pokalfinale am 27. Mai in Berlin wurde erneut Pyrotechnik abgebrannt.
Das Urteil des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes, das am Dienstagnachmittag gefällt wurde: 80.000 Euro Strafe, wobei der Verein 20.000 Euro für sicherheitstechnischen, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden darf.
„Jede Geldbuße ist schmerzhaft. In der Summe aber lässt sich von einer angemessenen Strafe sprechen, die wir akzeptieren.“ kommentiert Hellmann die Entscheidung des Sportgerichts. Die Eintracht hatte dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses bereits im Vorfeld zugestimmt, das Urteil ist dadurch rechtskräftig.
12. Juli 2017, 10.00 Uhr
nic
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