Der Hessische Landtag verschiebt aufgrund des Coronavirus 36 Bürgermeisterwahlen auf frühestens 1. November, um eine Ansteckung in den Wahllokalen zu verhindern. Zudem verspreche man sich durch die Verschiebung eine höhere Wahlbeteiligung.
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Wegen der Corona-Pandemie verschieben sich in Hessen 36 Bürgermeisterwahlen auf frühestens 1. November. Ursprünglich sollten die Wahlen in der Zeit von April bis Oktober durchgeführt werden. Das entschied der Hessische Landtag am vergangenen Dienstag.
Mit der Verschiebung soll eine Mensch-zu-Mensch-Ansteckung mit dem Coronavirus in den Wahllokalen verhindert werden, erklärte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU). Zudem bestünde das Risiko, so Beuth, dass Wählerinnen und Wähler sich über Gegenstände anstecken, die für eine Abstimmung zwingend notwendig seien. Als weiteren entscheidenden Faktor gab Innenminister Beuth die Wahlbeteiligung an: „Landesweit hoffen wir im November zudem auf eine deutlich höhere Wahlbeteiligung. Diese wäre in den kommenden Monaten aufgrund des Coronavirus nicht zu erwarten.“
Zudem entschied die Hessische Landesregierung einen Eilentscheidungsrecht für Kreistage, Stadtparlamente und Gemeindevertretungen, die derzeit nicht oder nur vereinzelt unter hohen Hygienestandards und hohem Aufwand beraten können. Die Kommune kann somit künftig einen Ausschuss bestimmen, um unaufschiebbare Beschlüsse kurzfristig zu entscheiden. Dringliche Entscheidung dürfen auch in nichtöffentlicher Sitzung und sofern notwendig im Umlaufverfahren getroffen werden. „Mit dem verabschiedeten Gesetz wird auch in äußerst schwierigen kommunalpolitischen Zeiten die Handlungsfähigkeit in den Landkreisen, Städten und Gemeinden sichergestellt", sagte Beuth.
>> Von der Verschiebung sind folgende Bürgermeisterwahlen betroffen: